| Auskunftssperren |
| Das Meldegesetz sieht die Eintragung von verschiedenen Auskunftssperren vor. Es gibt die Möglichkeit des Widerspruches gegen die Weitergabe der persönlichen Daten. |
| Zuständig: | Haupt- und Ordnungsamt Erdgeschoss, Zimmer EG-13 Frau Kreye Tel.: 05121 / 202-22 Fax: 05121 / 202-55 eMail: martina.kreye@diekholzen.de Erdgeschoss, Zimmer EG-01 Frau Mangas Tel.: 05121 / 202-21 Fax: 05121 / 202-55 eMail: tanja.mangas@diekholzen.de |
| Sie benötigen: | Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf die Eintragung der o.g. Auskunftssperren. |
| Kosten: | gebührenfrei |
| Hinweise: | Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Auskunftssperre zum Schutz vor Leib und Leben eintragen zu lassen. Da hier allerdings andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, fragen Sie bitte beim Sachbearbeiter nach. |