Was erledige ich woDie ÄmterDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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Auskunftssperren
Das Meldegesetz sieht die Eintragung von verschiedenen Auskunftssperren vor. Es gibt die Möglichkeit des Widerspruches gegen die Weitergabe der persönlichen Daten.
Zuständig:Haupt- und Ordnungsamt

Erdgeschoss, Zimmer EG-13
Frau Kreye
Tel.: 05121 / 202-22
Fax: 05121 / 202-55
eMail: martina.kreye@diekholzen.de

Erdgeschoss, Zimmer EG-01
Frau Mangas
Tel.: 05121 / 202-21
Fax: 05121 / 202-55
eMail: tanja.mangas@diekholzen.de

Sie benötigen:Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf die Eintragung der o.g. Auskunftssperren.
Kosten:gebührenfrei
Hinweise:Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Auskunftssperre zum Schutz vor Leib und Leben eintragen zu lassen. Da hier allerdings andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, fragen Sie bitte beim Sachbearbeiter nach.