| Personalausweis - vorläufiger |
| Sollten Sie einmal ganz dringend einen Personalausweis benötigen, gibt es die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. |
| Zuständig: | Haupt- und Ordnungsamt Erdgeschoss, Zimmer EG-13 Frau Kreye Tel.: 05121 / 202-22 Fax: 05121 / 202-55 eMail: martina.kreye@diekholzen.de Erdgeschoss, Zimmer EG-01 Frau Mangas Tel.: 05121 / 202-21 Fax: 05121 / 202-55 eMail: tanja.mangas@diekholzen.de |
| Sie benötigen: | 1 Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) Geburtsurkunde (bei ledigen Personen) Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen) den alten Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis muss persönlich beantragt werden. |
| Kosten: | 12,00 Euro. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig. |
| Hinweise: | Bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss der "richtige" Personalausweis gleich mitbeantragt werden. |