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Anliegerbescheinigung
Mittels der Anliegerbescheinigung lässt man sich als Bauinteressent die zu erwartenden Anliegerbeiträge für ein bestimmtes Baugrundstück nachweisen. Eine solche Bescheinigung dient zum Zwecke der Baufinanzierung und bezieht sich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erteilung.
Zuständig:Bauamt
Untergeschoss, Zimmer UG-04

Herr Bock
Tel.: 05121 / 202-33
Fax: 05121 / 202-55
eMail: siegfried.bock@diekholzen.de

Sie benötigen:Die Anliegerbescheinigung muss schriftlich beantragt werden. Bestimmte Formvorschriften sind nicht einzuhalten, jedoch muss das betroffene Baugrundstück zweifelsfrei beschrieben sein.
Kosten:25,00 Euro