| Gewerbesteuer |
| Die Gemeinde Diekholzen erhebt für die im Gemeindegebiet gemeldeten Gewerbebetriebe Steuern auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrag. |
| Zuständig: | Kämmerei Obergeschoss, Zimmer OG-03Herr Krause Tel.: 05121 / 202-41 Fax: 05121 / 202-55 eMail: mark.krause@diekholzen.de |
| Kosten: | Der in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegte Hebesatz wird mit dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag multipliziert. Der Hebesatz beträgt zur Zeit 340 v.H. |
| Hinweise: | In Angelegenheiten, die den festgesetzten Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. |