Was erledige ich woDie ÄmterDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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Gewerbesteuer
Die Gemeinde Diekholzen erhebt für die im Gemeindegebiet gemeldeten Gewerbebetriebe Steuern auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrag.
Zuständig:Kämmerei
Obergeschoss, Zimmer OG-03

Herr Krause
Tel.: 05121 / 202-41
Fax: 05121 / 202-55
eMail: mark.krause@diekholzen.de

Kosten:Der in der Haushaltssatzung der Gemeinde festgelegte Hebesatz wird mit dem vom Finanzamt festgesetzten Messbetrag multipliziert.
Der Hebesatz beträgt zur Zeit 340 v.H.
Hinweise:In Angelegenheiten, die den festgesetzten Messbetrag betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.