| Beglaubigung - Schriftstücke |
Beglaubigt werden dürfen ausschließlich Fotokopien von Schriftstücken, die keine Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden etc) sind nicht der notariellen Beglaubigung bedürfen (Erbschein etc.) |
| Zuständig: | Haupt- und Ordnungsamt Erdgeschoss, Zimmer EG-13 Frau Kreye Tel.: 05121 / 202-22 Fax: 05121 / 202-55 eMail: martina.kreye@diekholzen.de Erdgeschoss, Zimmer EG-01 Frau Mangas Tel.: 05121 / 202-21 Fax: 05121 / 202-55 eMail: tanja.mangas@diekholzen.de |
| Sie benötigen: | Originale der Schriftstücke. Fotokopien können mitgebracht werden oder kostenpflichtig vor Ort erstellt werden. |
| Kosten: | 2,60 Euro für die 1.Beglaubigung jede weitere Beglaubigung vom selben Original 1,60 Euro für Rentenzwecke gebührenfrei0,30 Euro für jede zu erstellende Kopie |
| Hinweise: | Wenn Sie Personenstandsurkunden benötigen, erhalten Sie diese immer bei dem Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat. |