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Beglaubigung - Schriftstücke
Beglaubigt werden dürfen ausschließlich Fotokopien von Schriftstücken, die
keine Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden etc) sind
nicht der notariellen Beglaubigung bedürfen (Erbschein etc.)
Zuständig:Haupt- und Ordnungsamt

Erdgeschoss, Zimmer EG-13
Frau Kreye
Tel.: 05121 / 202-22
Fax: 05121 / 202-55
eMail: martina.kreye@diekholzen.de

Erdgeschoss, Zimmer EG-01
Frau Mangas
Tel.: 05121 / 202-21
Fax: 05121 / 202-55
eMail: tanja.mangas@diekholzen.de

Sie benötigen:Originale der Schriftstücke.
Fotokopien können mitgebracht werden oder kostenpflichtig vor Ort erstellt werden.
Kosten:2,60 Euro für die 1.Beglaubigung
jede weitere Beglaubigung vom selben Original 1,60 Euro
für Rentenzwecke gebührenfrei

0,30 Euro für jede zu erstellende Kopie

Hinweise:Wenn Sie Personenstandsurkunden benötigen, erhalten Sie diese immer bei dem Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.