| Hinweise: | Eine Bauanzeige über genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 69a NBauO (Nds. Bauordnung) ist bei der Gemeinde Diekholzen einzureichen. Hierzu wird die erforderliche Erschließungsbestätigung erstellt. Bitte denken Sie daran, dass Sie bei der Gemeinde einen Entwässerungsantrag stellen müssen. |