Was erledige ich woDie ÄmterDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ
Geben Sie alternativ hier den gesuchten Begriff ein:

Bauanzeige
Zuständig:Bauamt
Untergeschoss, Zimmer UG-04

Herr Bock
Tel.: 05121 / 202-33
Fax: 05121 / 202-55
eMail: siegfried.bock@diekholzen.de

Hinweise:Eine Bauanzeige über genehmigungsfreie Bauvorhaben gemäß § 69a NBauO (Nds. Bauordnung) ist bei der Gemeinde Diekholzen einzureichen. Hierzu wird die erforderliche Erschließungsbestätigung erstellt.
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei der Gemeinde einen Entwässerungsantrag stellen müssen.
Erläuterungen des Landkreises