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Der Bürgermeister
Der Bürgermeister ist der hauptamtliche Chef der Gemeindeverwaltung und als eines der drei Organe der Gemeinde (die anderen sind der Verwaltungsausschuss und der Rat der Gemeinde) verantwortlich für die Vorbereitung und die Erfüllung der von den politischen Gremien gefassten Beschlüsse. Desweiteren obliegt dem Bürgermeister die repräsentative Vertretung der Gemeinde.

Aufgaben des Amtes
Elterngeld
Rentenangelegenheiten
Rundfunkgebührenbefreiung